Finanzamt Beuren (Hochwald)

Die Gemeinde Beuren (Hochwald) im Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Trier. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich bei steuerlichen Fragen an die Mitarbeiter des Finanzamts zu wenden. Das Finanzamt Trier informiert Sie über alle relevanten Fristen, die für die Einreichung von Steuererklärungen gelten. Bei Unsicherheiten zu Steuerbescheiden oder zur Lohnsteuer können Sie höflich um Unterstützung bitten. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie auch unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann, was Sie im Vorfeld beachten sollten.

Beuren (Hochwald) im Überblick

Einwohner 109 55 männlich
54 weiblich
Fläche 4,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54413

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beuren (Hochwald)

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 485%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank