Finanzamt Beuren

Die Gemeinde Beuren im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, gehört zur Zuständigkeit des Finanzamts Simmern-Zell. Wenn Sie in Beuren wohnen und Fragen zur Einkommensteuererklärung oder zur steuerlichen Veranlagung haben, ist dies die richtige Anlaufstelle. Das Finanzamt unterstützt Sie auch bei Anliegen rund um Lohnsteuer und gibt Auskunft über Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es zudem sein, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um dies zu überprüfen und das passende Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Diese Übersicht sorgt dafür, dass Sie jederzeit gut informiert sind und keine wichtigen Fristen versäumen.

Beuren im Überblick

Einwohner 24.459 12.262 männlich
12.197 weiblich
Fläche 62,2 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56825, 56864

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beuren

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank