Finanzamt Bevern

Der Flecken Bevern ist eine malerische Gemeinde im Kreis Holzminden, Niedersachsen, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hameln-Holzminden. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärungen einreichen und erhalten Unterstützung bei steuerlichen Fragen. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Anliegen zur Lohnsteuer zur Verfügung und informiert über fristgerechte Einreichung und notwendige Belege. Um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihre Adresse zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen, weshalb es wichtig ist, diese Veränderungen im Blick zu haben.

Bevern im Überblick

Einwohner 3.714 1.800 männlich
1.914 weiblich
Fläche 33,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Hameln-Holzminden

Adresse

Süntelstraße 2
31785 Hameln

Postfach 101325 , 31763 Hameln

Kontakt

Telefon 05151 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2322

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HAMELN-WESERBERGLAND

Kontoinhaber: Finanzamt Hameln-Holzminden

IBAN: DE06254501100000000430

BIC: NOLADE21SWB

Zuständig für Postleitzahlen

37639

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bevern

?
Grundsteuer A 426%
Grundsteuer B 496%
Gewerbesteuer 411%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank