Finanzamt Biberach

In der Gemeinde Biberach im Ortenaukreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Offenburg Außenstelle Wolfach zuständig. Wenn Sie dort wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, steht Ihnen das Finanzamt gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiter helfen Ihnen nicht nur bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, sondern auch bei der Klärung von Lohnsteuerfragen und wichtigen Fristen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Belege rechtzeitig zusammenzustellen, um Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen zu können. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann zur Folge haben, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt schnell und einfach zu finden. So bleiben Sie immer informiert und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten problemlos erledigen.

Biberach im Überblick

Einwohner 619 313 männlich
306 weiblich
Fläche 3,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Offenburg Außenstelle Wolfach

Adresse

Hauptstr. 55
77709 Wolfach

Postfach 1440 , 77604 Offenburg

Kontakt

Telefon 0781 12026-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0781 12026-4999

Finanzamtsnummer

2823

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE78660000000066001518

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

77779, 77781

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biberach

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank