Finanzamt Biebelsheim

In der Gemeinde Biebelsheim im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Bad Kreuznach zuständig. Für die Einwohner dieser Gemeinde ist das Finanzamt eine wichtige Anlaufstelle für die Einreichung von Einkommensteuererklärungen und für alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Bei Anliegen rund um die Lohnsteuer und die Klärung von Steuerbescheiden können Sie sich vertrauensvoll an das Finanzamt wenden. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, steht Ihnen unser praktischer Finanzamt-Finder zur Verfügung. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat. Das Finanzamt Bad Kreuznach ist bereit, Ihnen bei Ihren steuerlichen Fragen zu helfen und unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Belege und Informationen rechtzeitig einzureichen.

Biebelsheim im Überblick

Einwohner 3.760 1.904 männlich
1.856 weiblich
Fläche 8,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55546

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biebelsheim

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank