Finanzamt Biebrich

In der Gemeinde Biebrich, die im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Montabaur-Diez für alle steuerlichen Belange zuständig. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen rund um die steuerliche Veranlagung. Wichtige Themen wie Lohnsteuer, Fristen und die Einreichung von Belegen werden hier umfassend behandelt. Für die Bürger von Biebrich ist es ratsam, alle Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Über unseren Finanzamt-Finder können Sie herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch dazu führen, dass sich die Zuständigkeit ändert.

Biebrich im Überblick

Einwohner 51.349 24.973 männlich
26.376 weiblich
Fläche 39,4 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56370

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Biebrich

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank