Finanzamt Binau

In der Gemeinde Binau im Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Mosbach zuständig. Durch die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie Unterstützung bei Ihrer steuerlichen Veranlagung erhalten. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Lohnsteuer und kümmert sich um die Erstellung Ihrer Steuerbescheide. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist es von großer Bedeutung, dass Sie alle relevanten Belege fristgerecht einreichen. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden, können Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. So erhalten Sie schnell alle Informationen, die Sie benötigen.

Binau im Überblick

Einwohner 1.986 987 männlich
999 weiblich
Fläche 16,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Mosbach

Adresse

Pfalzgraf-Otto-Str. 5
74821 Mosbach

Kontakt

Telefon 06261 807-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06261 807-200

Finanzamtsnummer

2840

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE NECKARTAL-ODENWALD

IBAN: DE87674500480008102204

BIC: SOLADES1MOS

Zuständig für Postleitzahlen

74862

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Binau

?
Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank