Finanzamt Bingen am Rhein

In der Stadt Bingen am Rhein, die im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bingen-Alzey für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und anfallende Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Auch bei Lohnsteuerfragen stehen die Experten des Finanzamtes bereit, um Ihnen bei der Lösung Ihrer Anliegen zu helfen. Achten Sie darauf, alle Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen einzuhalten, um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es notwendig sein, sich an ein neues Finanzamt zu wenden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Dies unterstützt Sie dabei, Ihre Steuerangelegenheiten klar und effizient zu verwalten.

Bingen am Rhein im Überblick

Einwohner 255 132 männlich
123 weiblich
Fläche 3,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55381, 55382, 55383, 55384, 55385, 55386, 55387, 55388, 55395, 55396, 55397, 55405, 55406, 55408, 55409, 55411

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bingen am Rhein

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank