Finanzamt Bingen

Die Gemeinde Bingen im Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Sigmaringen als zuständige Behörde. Dieses Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um die Einkommensteuererklärung. Ob Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Unterlagen benötigen, die Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Achten Sie auf die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung und die Regelungen zu Steuerbescheiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte eine Zuständigkeitsänderung des Finanzamts nach sich ziehen. Mit unserer praktischen Finanzamt-Suchfunktion finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Lassen Sie sich beim Thema Steuern nicht verunsichern und nutzen Sie die Angebote Ihres Finanzamts in Sigmaringen, um alle steuerlichen Angelegenheiten zu klären.

Bingen im Überblick

Einwohner 1.369 699 männlich
670 weiblich
Fläche 7,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Sigmaringen

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07571 101-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07571 101-300

Finanzamtsnummer

2885

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

72511

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bingen

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 335%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank