Finanzamt Binsfeld

Die Gemeinde Binsfeld, im Kreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz gelegen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wittlich. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Anliegen zur steuerlichen Veranlagung klären. Bei konkreten Fragen zur Lohnsteuer oder Anliegen zu Fristen und Belegen ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Zudem erhalten die Einwohner von Binsfeld Unterstützung bei der Auslegung von Steuerbescheiden. Es ist ratsam, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu ermitteln. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise eine neue Zuständigkeit des Finanzamts nach sich ziehen kann.

Binsfeld im Überblick

Einwohner 92 42 männlich
50 weiblich
Fläche 2,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Binsfeld

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Grundsteuer A 372%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank