Finanzamt Birkenhördt

Die Gemeinde Birkenhördt im Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz, fällt unter das Finanzamt Landau. Einwohner von Birkenhördt haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich an die Mitarbeiter des Finanzamtes wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen. Es ist wichtig, die geltenden Fristen und die erforderlichen Belege zu beachten, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten sicherzustellen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Birkenhördt im Überblick

Einwohner 853 414 männlich
439 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Landau

Adresse

Weißquartierstr. 13
76829 Landau

Kontakt

Telefon 06341/9130
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06341/91322100

Finanzamtsnummer

2724

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76887, 76889

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Birkenhördt

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank