Finanzamt Birlenbach

Die Gemeinde Birlenbach im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Montabaur-Diez betreut. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bequem beim zuständigen Finanzamt einzureichen und erhalten Unterstützung zu allen Fragen bezüglich der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt gibt auch Auskunft zu Themen wie Lohnsteuer, Fristen und den erforderlichen Belegen für die Steuererklärung. Es ist ratsam, alle Unterlagen fristgerecht einzureichen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann.

Birlenbach im Überblick

Einwohner 4.366 2.222 männlich
2.144 weiblich
Fläche 9,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

65626

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Birlenbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank