Finanzamt Bischoffen

In der Gemeinde Bischoffen, die im Lahn-Dill-Kreis in Hessen liegt, ist das Finanzamt Wetzlar zuständig. Die Bürger von Bischoffen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen oder bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung zu erhalten. Es ist sinnvoll, sich über die Fristen für die Einreichung von Steuerunterlagen zu informieren, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Das Finanzamt Wetzlar kümmert sich auch um die Ausstellung von Steuerbescheiden, die für Ihre finanzielle Planung von großer Bedeutung sind. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort in Bischoffen zuständige Finanzamt zu ermitteln und alle notwendigen steuerlichen Schritte effizient zu gestalten.

Bischoffen im Überblick

Einwohner 3.196 1.646 männlich
1.550 weiblich
Fläche 35,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 171

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Wetzlar

Adresse

Frankfurter Straße 59
35578 Wetzlar

Postfach 1520 , 35525 Wetzlar

Kontakt

Telefon 06441 202-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2639

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Termine nach Vereinbarung. Internet: www.finanzamt.hessen.de.

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Gießen

IBAN: DE05500000000050001540

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

35649

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bischoffen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank