Finanzamt Bismark (Altmark)

In der Stadt Bismark (Altmark), die zum Kreis Stendal in Sachsen-Anhalt gehört, ist das Finanzamt Stendal zuständig für alle steuerlichen Belange der Bürger. Möchten Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, so können Sie dies entweder persönlich oder online tun. Das Finanzamt Stendal hilft Ihnen ebenfalls bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und klärt Ihre Anliegen bezüglich Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen einzuhalten, um Verzögerungen bei Steuerbescheiden zu vermeiden. Zudem sollten Sie darauf achten, alle notwendigen Belege rechtzeitig bereitzustellen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist.

Bismark (Altmark) im Überblick

Einwohner 7.660 3.793 männlich
3.867 weiblich
Fläche 290,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 66

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Stendal

Adresse

Scharnhorststraße 87
39576 Stendal

Postfach 10 11 31 , 39551 Stendal

Kontakt

Telefon 03931 4953-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03931 4953-4600

Finanzamtsnummer

3108

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Stendal

IBAN: DE58810000000081001513

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39626, 39628, 39629

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bismark (Altmark)

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Grundsteuer A 290%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank