Finanzamt Bispingen

Bispingen ist eine Gemeinde im Kreis Heidekreis, Niedersachsen, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Soltau. Wenn Sie in Bispingen leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihrer Lohnsteuer ist das Finanzamt der richtige Anlaufpunkt. Sie können sich auch über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen und über den Erhalt von Steuerbescheiden informieren. Beachten Sie, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich sein könnte. Um sicherzustellen, dass Sie stets die richtige Anlaufstelle finden, empfiehlt sich die Nutzung unseres Finanzamt-Finders. So haben Sie immer den Überblick über Ihre steuerlichen Belange und Fristen.

Bispingen im Überblick

Einwohner 6.572 3.237 männlich
3.335 weiblich
Fläche 128,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 35

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Soltau

Adresse

Rühberg 16
29614 Soltau

Postfach 1243 , 29602 Soltau

Kontakt

Telefon 05191 807-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2341

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE SOLTAU

Kontoinhaber: Finanzamt Soltau

IBAN: DE41258516600000100016

BIC: NOLADE21SOL

Zuständig für Postleitzahlen

29644, 29646

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bispingen

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank