Finanzamt Bissingen an der Teck

Die Gemeinde Bissingen an der Teck gehört zum Kreis Esslingen in Baden-Württemberg und wird durch das Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim betreut. Wenn Sie in Bissingen wohnen und Unterstützung benötigen, um Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, ist dies der richtige Ansprechpartner für Sie. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen bei Fragen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden zur Seite und helfen Ihnen, alle notwendigen Belege fristgerecht einzureichen. Um zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Das Finanzamt Nürtingen Außenstelle Kirchheim ist bereit, Ihnen in Ihren steuerlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.

Bissingen an der Teck im Überblick

Einwohner 62 36 männlich
26 weiblich
Fläche 7,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Nürtingen Außenstelle Kirchheim

Adresse

Sigmaringer Str. 15
72622 Nürtingen

Postfach 1309 , 72603 Nürtingen

Kontakt

Telefon 07021 575-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07021 575-258

Finanzamtsnummer

2869

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Servicecenter der Außenstelle Kirchheim: Alleenstr. 120

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE53611500200048200130

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

73266

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bissingen an der Teck

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank