Finanzamt Blaustein

Blaustein, eine Stadt im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ulm. Wenn Sie in Blaustein wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt tun. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu wichtigen Fristen steht Ihnen das Team des Finanzamts Ulm jederzeit zur Verfügung. Auch bezüglich Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts die richtigen Ansprechpartner. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass sich Ihre zuständige Finanzamt ändert. Um sicherzugehen, dass Sie die richtige Stelle kontaktieren, empfehlen wir unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Damit finden Sie im Handumdrehen das für Ihren neuen Wohnort zuständige Finanzamt.

Blaustein im Überblick

Einwohner 3.424 1.649 männlich
1.775 weiblich
Fläche 10,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 204

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89130, 89134

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Blaustein

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank