Finanzamt Bliedersdorf

In der Gemeinde Bliedersdorf im Kreis Stade, Niedersachsen, ist das Finanzamt Stade für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Ob Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben oder Informationen über Ihren Lohnsteuerabzug benötigen, das Finanzamt Stade steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung im Auge zu behalten, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden. Bei einem Umzug innerhalb oder außerhalb von Bliedersdorf sollten Sie beachten, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um im Falle eines Umzugs schnell die richtige Anlaufstelle zu finden. Ein Überblick über Ihre Steuerbescheide und Belege wird ebenfalls beim Finanzamt bereitgestellt, sodass Sie stets die notwendigen Informationen zur Hand haben.

Bliedersdorf im Überblick

Einwohner 1.861 955 männlich
906 weiblich
Fläche 12,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 30

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Stade

Adresse

Harburger Str. 113
21680 Stade

Postfach 1340 , 21653 Stade

Kontakt

Telefon 04141 536-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04141 536-499

Finanzamtsnummer

2343

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE STADE-ALTES LAND

Kontoinhaber: Finanzamt Stade

IBAN: DE66241510050000042507

BIC: NOLADE21STS

Zuständig für Postleitzahlen

21640

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bliedersdorf

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank