Finanzamt Bliesdorf

Bliesdorf ist eine Gemeinde im Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, die zum Finanzamt Strausberg gehört. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einfach einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert auch über Lohnsteuer und hilft dabei, relevante Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden einzuhalten. Bei einem Umzug ist es wichtig zu beachten, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann, wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinausziehen. Verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. In Bliesdorf stehen Ihnen die Dienstleistungen des Finanzamts Strausberg zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Anliegen effizient zu regeln.

Bliesdorf im Überblick

Einwohner 1.306 758 männlich
548 weiblich
Fläche 35,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16269

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bliesdorf

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank