Finanzamt Boden

In Boden, einer Gemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Montabaur-Diez zuständig. Die Einwohner von Boden können ihre Einkommensteuererklärung bequem und fristgerecht bei diesem Finanzamt einreichen. Für Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihrem Steuerbescheid stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts hilfreich zur Seite. Es ist wichtig, die relevanten Fristen für die Abgabe Ihrer Steuerunterlagen im Auge zu behalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte ein neues Finanzamt für Sie zuständig werden. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Denken Sie daran, alle notwendigen Belege für Ihre Steuererklärung rechtzeitig bereitzustellen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Boden im Überblick

Einwohner 696 345 männlich
351 weiblich
Fläche 14,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 291

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56412

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boden

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank