Finanzamt Bodenfelde

Der Flecken Bodenfelde im Landkreis Northeim, Niedersachsen, gehört zum Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz. Wenn Sie in Bodenfelde wohnhaft sind, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer beantworten die Mitarbeiter des Finanzamts gerne. Es ist wichtig, alle Fristen im Blick zu behalten und die erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um Probleme zu vermeiden. Sollten Sie umziehen und dabei die Gemeindegrenzen überschreiten, wird möglicherweise ein neues Finanzamt für Sie verantwortlich werden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die zuständige Behörde für Ihren Wohnort einfach zu ermitteln und Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Bodenfelde im Überblick

Einwohner 2.909 1.481 männlich
1.428 weiblich
Fläche 19,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Northeim-Herzberg am Harz

Adresse

Graf-Otto-Str. 31
37154 Northeim

Postfach 1261 , 37142 Northeim

Kontakt

Telefon 05551 704-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2335

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE NORTHEIM

Kontoinhaber: Finanzamt Northeim-Herzberg a.H.

IBAN: DE31262500010000000208

BIC: NOLADE21NOM

Zuständig für Postleitzahlen

37192, 37194

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bodenfelde

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Grundsteuer A 535%
Grundsteuer B 545%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank