Finanzamt Bodenheim

In Bodenheim, einer Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen sowie Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt bietet Hilfestellung bei der Lohnsteuer und informiert über alle relevanten Fristen für die Einreichung der Steuerunterlagen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen haben, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser hilft Ihnen, schnell herauszufinden, an welches Finanzamt Sie sich wenden sollten. So können Sie Ihre steuerlichen Angelegenheiten ohne Probleme abwickeln.

Bodenheim im Überblick

Einwohner 441 229 männlich
212 weiblich
Fläche 2,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55294

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bodenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank