Finanzamt Bodenwerder

Bodenwerder, bekannt als Münchhausenstadt, liegt im Kreis Holzminden in Niedersachsen und ist dem Finanzamt Hameln-Holzminden zugeordnet. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärungen bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts stets bereit, Unterstützung zu bieten. Zudem gibt es Informationen zu Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen zu beachten sind, sowie zu den benötigten Belegen. Finden Sie heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, indem Sie unsere Finanzamt-Finder-Suchfunktion nutzen. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann zur Folge haben, dass sich die Zuständigkeiten ändern, was rechtzeitig zu beachten ist.

Bodenwerder im Überblick

Einwohner 4.672 2.245 männlich
2.427 weiblich
Fläche 29,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Hameln-Holzminden

Adresse

Süntelstraße 2
31785 Hameln

Postfach 101325 , 31763 Hameln

Kontakt

Telefon 05151 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2322

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HAMELN-WESERBERGLAND

Kontoinhaber: Finanzamt Hameln-Holzminden

IBAN: DE06254501100000000430

BIC: NOLADE21SWB

Zuständig für Postleitzahlen

37615, 37616, 37617, 37619

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bodenwerder

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank