Finanzamt Böbing

In der Gemeinde Böbing, die im Kreis Weilheim-Schongau im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Weilheim-Schongau für alle steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, sind die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, Ihnen zu helfen. Fristen für die Einreichung oder für die Einspruchsverfahren sind hierbei besonders wichtig. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich über Steuerbescheide zu informieren und in Bezug auf erforderliche Belege Unterstützung zu erhalten. Über unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Bedenken Sie, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann, wenn Sie über die Grenzen der Gemeinde hinaus umziehen. Es ist daher ratsam, sich auch bei einem bevorstehenden Umzug über die neue Zuständigkeit zu informieren.

Böbing im Überblick

Einwohner 1.895 965 männlich
930 weiblich
Fläche 40,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 225

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Weilheim-Schongau

Adresse

Hofstr. 23
82362 Weilheim

Postfach 1264 , 82352 Weilheim

Kontakt

Telefon 0881 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0881 184-500

Finanzamtsnummer

9168

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.30 Uhr
Di. 07.30 – 12.30 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 12.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum Donnerstag zusätzlich von November – April von 13:30 – 16:30 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch:
Dienststelle Weilheim: 0881/184-132
Außenstelle Schongau: 0881/184-311

Bankverbindung

SPARKASSE OBERLAND

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE15703510300000020149

BIC: BYLADEM1WHM

Zuständig für Postleitzahlen

82380, 82389

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böbing

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank