Finanzamt Böhl-Iggelheim

In Böhl-Iggelheim, einer Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Speyer-Germersheim zuständig. Bürger dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu Steuerbescheiden sind die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit bereit, Ihnen zu helfen. Für die korrekte Einreichung von Belegen ist das Finanzamt Speyer-Germersheim ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Es ist zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise den Wechsel zu einem anderen Finanzamt bedeutet. Wenn Sie wissen möchten, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese hilft Ihnen, schnell und zuverlässig die richtigen Informationen für Böhl-Iggelheim zu erhalten.

Böhl-Iggelheim im Überblick

Einwohner 284 145 männlich
139 weiblich
Fläche 3,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Speyer-Germersheim

Adresse

Johannesstr. 9
67346 Speyer

Postfach 1309 , 67323 Speyer

Kontakt

Telefon 06232/60170
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06232/601733431

Finanzamtsnummer

2741

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67455, 67456, 67459

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böhl-Iggelheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank