Finanzamt Böhmenkirch

Böhmenkirch, im Kreis Göppingen in Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen zugeordnet. Die Bürger von Böhmenkirch können ihre Einkommensteuererklärung direkt hier einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung erhalten. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen einzuhalten, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es sein, dass sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden. Das Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen steht Ihnen auch bei Fragen zu Lohnsteuer, Steuerbescheiden und den erforderlichen Belegen zur Verfügung, damit Ihre steuerlichen Anliegen schnell und kompetent bearbeitet werden können.

Böhmenkirch im Überblick

Einwohner 423 200 männlich
223 weiblich
Fläche 7,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Göppingen Außenstelle Geislingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2862

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73312, 89556, 89558

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böhmenkirch

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Grundsteuer A 440%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank