Finanzamt Böhmfeld

Die Gemeinde Böhmfeld, ebenfalls im Kreis Eichstätt im Freistaat Bayern, hat das Finanzamt Eichstätt als zuständige Behörde. Falls Sie in Böhmfeld wohnen, können Sie dort Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder sich mit Fragen zur steuerlichen Veranlagung an die Finanzbeamten wenden. Auch im Bereich Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamts Eichstätt für Sie da und helfen Ihnen bei der Klärung von Fristen und der Einreichung von notwendigen Belegen. Sollte Ihr Umzug Sie über die Gemeindegrenzen hinaus führen, denken Sie daran, dass dann ein anderes Finanzamt zuständig sein könnte. Um rasch das richtige Finanzamt zu finden, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung, der Ihnen die Suche erleichtert.

Böhmfeld im Überblick

Einwohner 1.698 877 männlich
821 weiblich
Fläche 16,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

85113

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böhmfeld

?
Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank