Finanzamt Böllenborn

In der Gemeinde Böllenborn, die zum Kreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Landau zuständig. Bewohner von Böllenborn können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten wertvolle Unterstützung bei sämtlichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt berät Sie auch bezüglich Ihrer Lohnsteuer und informiert über alle relevanten Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg zur Folge haben kann, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder nutzen. Die Mitarbeitenden des Finanzamts Landau sind darauf spezialisiert, die Bürger von Böllenborn bei ihren steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen, sei es bei Steuerbescheiden oder der Bereitstellung von Belegen.

Böllenborn im Überblick

Einwohner 1.329 678 männlich
651 weiblich
Fläche 4,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Landau

Adresse

Weißquartierstr. 13
76829 Landau

Kontakt

Telefon 06341/9130
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06341/91322100

Finanzamtsnummer

2724

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

76887

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böllenborn

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank