Finanzamt Bölsberg

In der Gemeinde Bölsberg, die zum Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig. Bewohner von Bölsberg können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten kompetente Unterstützung bei steuerlichen Fragen. Dazu zählen nicht nur die steuerliche Veranlagung, sondern auch Themen wie Lohnsteuer, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Bearbeitung von Steuerbescheiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass sich möglicherweise das zuständige Finanzamt ändert. Um die passende Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Belange zu finden, nutzen Sie einfach unsere praktische Finanzamt-Finder-Suchfunktion. Dort erhalten Sie gezielte Informationen für Ihren Wohnort.

Bölsberg im Überblick

Einwohner 7.098 3.692 männlich
3.406 weiblich
Fläche 49,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 292

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57648

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bölsberg

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank