Finanzamt Bönnigheim

Bönnigheim, Stadt im Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Bietigheim-Bissingen zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer. Das Finanzamt bietet Ihnen zudem Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden, die für die korrekte Abwicklung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten essenziell sind. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen an die zuständige Behörde senden, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise ein neues Finanzamt für Sie zur Folge hat. Pünktlich eingereichte Belege sind wichtig, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Das Finanzamt Bietigheim-Bissingen ist Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen in Bönnigheim.

Bönnigheim im Überblick

Einwohner 171 86 männlich
85 weiblich
Fläche 5,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Bietigheim-Bissingen

Adresse

Kronenbergstr. 13
74321 Bietigheim-Bissingen

Kontakt

Telefon 07142/5900
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07142/590199

Finanzamtsnummer

2855

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94600000000060401501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

74355, 74357

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bönnigheim

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Grundsteuer A 430%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank