Finanzamt Börfink

In der Gemeinde Börfink, die im Kreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Idar-Oberstein für die steuerlichen Anliegen der Bürger zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können Sie sich jederzeit an Ihr Finanzamt wenden. Es gibt spezifische Fristen, die beachtet werden sollten, um eine fristgerechte Einreichung zu gewährleisten. Achten Sie auch darauf, Belege und Steuerbescheide sorgfältig aufzubewahren, da diese für Ihre steuerlichen Angelegenheiten von Bedeutung sein können. Mithilfe unserer Finanzamt-Suchfunktion finden Sie schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt zuständig wird. In Börfink stehen Ihnen die richtigen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Börfink im Überblick

Einwohner 10.806 5.441 männlich
5.365 weiblich
Fläche 34,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 269

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Börfink

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank