Finanzamt Börslingen

In der Gemeinde Börslingen, die im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg gelegen ist, ist das Finanzamt Ulm zuständig. Das bedeutet, dass die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamts jederzeit zur Verfügung. Achten Sie darauf, Fristen einzuhalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden, insbesondere wenn es um die Einreichung von Steuerbescheiden und Belegen geht. Ein Umzug kann dazu führen, dass sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren hilfreichen Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Ulm hilft den Bürgern auch bei der Einreichung aller notwendigen Belege.

Börslingen im Überblick

Einwohner 634 317 männlich
317 weiblich
Fläche 5,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Trüffel günstig, Babywindeln teuer

Im deutschen Mehrwertsteuer-Dschungel gelten Luxus-Lebensmittel wie Trüffel oder Wachteleier als „Grundnahrungsmittel" mit nur 7 %, während auf Babywindeln die vollen 19 % fällig werden. Ein Klassiker der oft als absurd kritisierten Steuersystematik.

Quelle: Handelsblatt

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89177

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Börslingen

?
Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank