Finanzamt Börtlingen

In der Gemeinde Börtlingen im Kreis Göppingen, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Göppingen zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären oder Unterstützung bei Lohnsteueranliegen erhalten. Besonders wichtig ist es, die Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu beachten, um eventuelle Versäumniszuschläge zu vermeiden. Steuerbescheide und die dazugehörigen Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie für mögliche Rückfragen von Bedeutung sind. Wenn Sie in Börtlingen wohnen und nicht sicher sind, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Ein Umzug innerhalb oder über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie verantwortlich wird, deswegen ist es ratsam, sich rechtzeitig zu informieren.

Börtlingen im Überblick

Einwohner 412 187 männlich
225 weiblich
Fläche 6,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Göppingen

Adresse

Gartenstr. 42
73033 Göppingen

Postfach 420 , 73004 Göppingen

Kontakt

Telefon 07161/9703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07161/9703-2935

Finanzamtsnummer

2863

Öffnungszeiten

Service Center siehe Homepage :

Hinweis

Verwaltung der Wohnungsbauprämie für alle Finanzämter in Baden-Württemberg

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE05600000000061101503

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73104

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Börtlingen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 355%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank