Finanzamt Böttingen

In der Gemeinde Böttingen im Tuttlingen-Kreis, Baden-Württemberg, sind die Bürger dem Finanzamt Tuttlingen zugeordnet. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einfach und bequem einreichen, entweder online oder vor Ort. Fragen zur steuerlichen Veranlagung werden vom zuständigen Finanzamt gerne beantwortet, sodass Sie bei Lohnsteuerangelegenheiten stets gut beraten sind. Beachten Sie bitte die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie in Frage kommt. Böttingen sorgt dafür, dass seine Einwohner in steuerlichen Belangen gut unterstützt werden.

Böttingen im Überblick

Einwohner 1.255 619 männlich
636 weiblich
Fläche 7,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78583

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Böttingen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank