Finanzamt Bötzingen

Die Gemeinde Bötzingen, gelegen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Freiburg-Land zugeordnet. Hier profitieren die Bürger von einer zuverlässigen Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Einkommensteuererklärung. Ob Sie Ihre Steuererklärung einreichen oder Informationen zur steuerlichen Veranlagung benötigen, das Finanzamt Freiburg-Land unterstützt Sie gerne. Achten Sie darauf, alle relevanten Belege und Dokumente rechtzeitig zusammenzustellen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Auch die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen sind von Bedeutung, um mögliche Strafen zu umgehen. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln, können Sie jederzeit unseren Finanzamt-Finder verwenden. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des Finanzamtes zur Folge haben kann, da die Zuständigkeit an die neue Adresse gebunden ist. Nutzen Sie daher die Ressourcen, die Ihnen zur Verfügung stehen, um gut informiert zu bleiben.

Bötzingen im Überblick

Einwohner 2.446 1.248 männlich
1.198 weiblich
Fläche 75,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79268

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bötzingen

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Grundsteuer A 280%
Grundsteuer B 280%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank