Finanzamt Boffzen

Boffzen ist eine idyllische Gemeinde im Kreis Holzminden, Niedersachsen, und fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hameln-Holzminden. Hier können die Bewohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Bei Fragen zur Lohnsteuer und zu Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Verfügung. Für die schnelle Ermittlung des zuständigen Finanzamts für Ihren Wohnort nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Finder-Funktion. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann, weshalb es wichtig ist, sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren.

Boffzen im Überblick

Einwohner 2.430 1.221 männlich
1.209 weiblich
Fläche 8,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 46

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Hameln-Holzminden

Adresse

Süntelstraße 2
31785 Hameln

Postfach 101325 , 31763 Hameln

Kontakt

Telefon 05151 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2322

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE HAMELN-WESERBERGLAND

Kontoinhaber: Finanzamt Hameln-Holzminden

IBAN: DE06254501100000000430

BIC: NOLADE21SWB

Zuständig für Postleitzahlen

37689, 37690, 37691

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boffzen

?
Grundsteuer A 405%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 405%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank