Finanzamt Bogel

In der Gemeinde Bogel im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Koblenz zuständig. Die Bürger von Bogel können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten umfassende Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und den benötigten Belegen, damit Sie Ihre Steuererklärung korrekt und rechtzeitig abgeben können. Verpassen Sie nicht die Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, indem Sie alle relevanten Unterlagen rechtzeitig einreichen. Mit Hilfe unseres Finanzamt-Finders finden Sie heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann jedoch bedeuten, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird.

Bogel im Überblick

Einwohner 34.674 17.013 männlich
17.661 weiblich
Fläche 62,8 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Koblenz

Adresse

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 19
56073 Koblenz

Postfach 709 , 56007 Koblenz

Kontakt

Telefon 0261/49310
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0261/493120090

Finanzamtsnummer

2722

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56357

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bogel

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank