Finanzamt Boitzenburger Land

Im wunderschönen Boitzenburger Land, das im Kreis Uckermark in Brandenburg liegt, sind die Einwohner dem Finanzamt Angermünde zugeordnet. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu tun. Das Finanzamt steht Ihnen nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung zur Seite, sondern beantwortet auch Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung und zu eventuell benötigten Belegen. Fristen für die Einreichung sind ebenfalls zu beachten, um unerwartete Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es notwendig sein, sich an ein neues Finanzamt zu wenden. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Boitzenburger Land im Überblick

Einwohner 2.944 1.503 männlich
1.441 weiblich
Fläche 217,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 57

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Im Schnitt gibt es 1.240 Euro zurück

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Schnitt Geld zurück: Laut Statistischem Bundesamt lag die durchschnittliche Erstattung bei 1.240 Euro. Von 15,2 Mio. veranlagten Steuerpflichtigen erhielten 13,2 Mio. eine Rückzahlung – sich erklären lohnt sich also fast immer.

Quelle: Destatis

Angermünde

Adresse

Jahnstraße 49
16278 Angermünde

Kontakt

Telefon 03331 267-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3062

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Angermünde

IBAN: DE49100000000017001500

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

17268

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boitzenburger Land

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 415%
Gewerbesteuer 325%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank