Finanzamt Bokensdorf

Bokensdorf, eine Gemeinde im Kreis Gifhorn in Niedersachsen, wird steuerlich vom Finanzamt Gifhorn betreut. Die Bewohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung ganz einfach beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Zudem können sie Fragen zur Lohnsteuer, zu Fristen oder zur steuerlichen Veranlagung klären. Die Mitarbeiter des Finanzamts stehen Ihnen zur Verfügung und helfen Ihnen, alle notwendigen Informationen zu Steuerbescheiden und erforderlichen Belegen zu erhalten. Beachten Sie bitte, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich ist. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Informationen haben, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen, um das für Sie zuständige Finanzamt zu finden.

Bokensdorf im Überblick

Einwohner 1.240 599 männlich
641 weiblich
Fläche 14,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 51

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Gifhorn

Adresse

Braunschw. Str. 6
38518 Gifhorn

Postfach 1249 , 38502 Gifhorn

Kontakt

Telefon 05371 800-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2319

Öffnungszeiten

Servicestelle Gifhorn:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE CELLE-GIFHORN-WOLFSBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Gifhorn

IBAN: DE71269513110011009958

BIC: NOLADE21GFW

Zuständig für Postleitzahlen

38556

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bokensdorf

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank