Finanzamt Bollendorf

Die Gemeinde Bollendorf im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ist dem Finanzamt Bitburg-Prüm zugeordnet. Für die Bürger von Bollendorf ist dieses Finanzamt die zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Einkommensteuererklärung geht. Sie können dort Fragen zur steuerlichen Veranlagung stellen und erhalten Unterstützung bei der Lohnsteuer. Das Finanzamt informiert Sie auch über relevante Fristen sowie die notwendige Einreichung von Belegen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Um das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Das Finanzamt Bitburg-Prüm steht den Einwohnern von Bollendorf als kompetente Anlaufstelle in steuerlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

Bollendorf im Überblick

Einwohner 581 302 männlich
279 weiblich
Fläche 6,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54668, 54669

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bollendorf

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank