Finanzamt Bollschweil

In der kleinen Gemeinde Bollschweil im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Freiburg-Land für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben oder Fragen zur Lohnsteuer sowie zur steuerlichen Veranlagung haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes Freiburg-Land zur Verfügung. Eine rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung ist wichtig, um Fristverlängerungen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Belege ordnungsgemäß einreichen. Auch Fragen zu Steuerbescheiden können hier geklärt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug außerhalb der Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes nach sich zieht. Bleiben Sie also stets informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und Ansprechpartner.

Bollschweil im Überblick

Einwohner 1.322 631 männlich
691 weiblich
Fläche 3,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 207

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Freiburg-Land

Adresse

Stefan-Meier-Str. 133
79104 Freiburg

Kontakt

Telefon 0761 204-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0761 204-3424

Finanzamtsnummer

2807

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE26680000000068001500

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79283

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bollschweil

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank