Finanzamt Bolsterlang

Bolsterlang ist eine Gemeinde im Kreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, die dem Finanzamt Kempten-Immenstadt unterstellt ist. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch in Papierform einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen zudem bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerangelegenheiten zur Seite. Um Fristen nicht zu versäumen, ist es ratsam, sich über die relevanten Termine frühzeitig zu informieren. Die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide erfolgt ebenfalls über dieses Finanzamt, wobei das Vorlegen der notwendigen Belege entscheidend für eine zügige Abwicklung ist. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Grenzen von Bolsterlang in eine andere Gemeinde zu einem neuen zuständigen Finanzamt führen kann. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu ermitteln.

Bolsterlang im Überblick

Einwohner 1.071 523 männlich
548 weiblich
Fläche 20,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 256

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Kempten-Immenstadt

Adresse

Rothenfelsstr. 18
87509 Immenstadt

Kontakt

Telefon 08323 801-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08323 801-2235

Finanzamtsnummer

9123

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So. geschlossen

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE44720000000073401500

BIC: MARKDEF1720

Zuständig für Postleitzahlen

87538

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bolsterlang

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank