Finanzamt Boms

Die Bewohner von Boms im Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg, wenden sich an die Außenstelle Bad Saulgau des Finanzamts Sigmaringen für ihre steuerlichen Angelegenheiten. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und werden bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung umfassend unterstützt. Besonders wichtig sind die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Sollten Sie umziehen, denken Sie daran, dass ein Wechsel der Gemeinde auch eine Zuständigkeitsänderung des Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie zur schnellen Orientierung unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Durch die Bereitstellung aller benötigten Informationen ist das Finanzamt Bad Saulgau ein wichtiger Partner für die steuerlichen Belange der Einwohner von Boms.

Boms im Überblick

Einwohner 752 368 männlich
384 weiblich
Fläche 10,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Sigmaringen Außenstelle Bad Saulgau

Adresse

Karlstr. 31
72488 Sigmaringen

Kontakt

Telefon 07581 504-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07581 504-499

Finanzamtsnummer

2881

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Besucheradresse: Bad Saulgau, Schulstr. 5

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE40640000000065301501

BIC: MARKDEF1640

Zuständig für Postleitzahlen

88361

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boms

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank