Finanzamt Bondorf

Die Gemeinde Bondorf im Kreis Böblingen, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Böblingen betreut. Bewohner von Bondorf können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt wenden. Der kompetente Service umfasst auch Hilfestellungen zur Lohnsteuer sowie Informationen zu Fristen und Steuerbescheiden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten. Beachten Sie bitte, dass die Zuständigkeit des Finanzamtes sich ändern kann, wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus umziehen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden und sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient geregelt werden.

Bondorf im Überblick

Einwohner 245 115 männlich
130 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Böblingen

Adresse

Talstr. 46
71034 Böblingen

Postfach 1307 , 71003 Böblingen

Kontakt

Telefon 07031 13-01
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07031 13-3200

Finanzamtsnummer

2856

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29600000000060301500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71145, 71148, 71149

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bondorf

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank