Finanzamt Bonefeld

Bonefeld gehört zum Kreis Neuwied in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Neuwied zugeordnet. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zu Steuerbescheiden stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamts zur Seite. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten und alle notwendigen Belege rechtzeitig einzureichen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des Finanzamts zur Folge hat. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie einfach und schnell klären, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Bonefeld im Überblick

Einwohner 12.690 6.389 männlich
6.301 weiblich
Fläche 44,1 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Neuwied

Adresse

Augustastr. 70
56564 Neuwied

Postfach 1561 , 56505 Neuwied

Kontakt

Telefon 02631/9100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02631/91029906

Finanzamtsnummer

2732

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56579

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bonefeld

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank