Finanzamt Bongard

In der Gemeinde Bongard, die im Kreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Wittlich Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Angelegenheiten. Wenn Sie in Bongard wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sollten Sie sich an das Finanzamt wenden. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur Lohnsteuer und zu den erforderlichen Belegen für die steuerliche Veranlagung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung zu informieren, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Berücksichtigen Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Zur Ermittlung des für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamts können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Das Finanzamt Wittlich steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Bongard im Überblick

Einwohner 345 170 männlich
175 weiblich
Fläche 3,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53539

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bongard

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 365%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank