Finanzamt Bonndorf im Schwarzwald

Bonndorf im Schwarzwald, eine Stadt im Kreis Waldshut in Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Waldshut-Tiengen. Wenn Sie in Bonndorf wohnen, ist dieses Finanzamt Ihr Ansprechpartner für die Einreichung der Einkommensteuererklärung. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Beachten Sie bitte die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Das Finanzamt stellt Ihnen zudem Steuerbescheide aus und klärt eventuelle Rückfragen zu Ihren Belegen. Sollten Sie planen, umzuziehen, kann sich die zuständige Behörde ändern, insbesondere wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus ziehen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Bonndorf im Schwarzwald im Überblick

Einwohner 251 122 männlich
129 weiblich
Fläche 2,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Waldshut-Tiengen

Adresse

Bahnhofstr. 11
79761 Waldshut-Tiengen

Kontakt

Telefon 07741 603-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07741 603-213

Finanzamtsnummer

2820

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79844, 79845, 79848

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bonndorf im Schwarzwald

?
Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank