Finanzamt Bornheim

In der Gemeinde Bornheim, die im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz liegt, sind die Bürger dem Finanzamt Bingen-Alzey zugeordnet. Wenn Sie in Bornheim wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zum Thema Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung rechtzeitig bearbeitet wird. Denken Sie ebenfalls daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Das Finanzamt Bingen-Alzey steht Ihnen als kompetente Anlaufstelle für alle steuerlichen Anliegen in Bornheim zur Verfügung.

Bornheim im Überblick

Einwohner 1.401 685 männlich
716 weiblich
Fläche 9,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55237

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bornheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank