Finanzamt Bothel

Die Gemeinde Bothel liegt im Kreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Rotenburg (Wümme). Wenn Sie in Bothel wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen und erhalten Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt beantwortet auch Fragen zu Lohnsteuer, Fristen und zur Ausstellung von Steuerbescheiden. Bei einem Umzug außerhalb von Bothel könnte sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. So stellen Sie sicher, dass Sie stets gut informiert sind und fristgerecht handeln können.

Bothel im Überblick

Einwohner 2.430 1.207 männlich
1.223 weiblich
Fläche 16,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 35

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Rotenburg (Wümme)

Adresse

Hoffeldstr. 5
27356 Rotenburg

Postfach 1260 , 27342 Rotenburg

Kontakt

Telefon 04261 74-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2340

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE ROTENBURG OSTERHOLZ

Kontoinhaber: Rotenburg / Wümme

IBAN: DE02241512350026106377

BIC: BRLADE21ROB

Zuständig für Postleitzahlen

27386

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bothel

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank