Finanzamt Boxberg/O.L. / Hamor

Die Gemeinde Boxberg/O.L. / Hamor im Kreis Görlitz im Freistaat Sachsen ist dem Finanzamt Görlitz zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, alle relevanten Belege rechtzeitig einzureichen, um mögliche Fristen einzuhalten und zügig einen Steuerbescheid zu erhalten. Sollten Sie darüber nachdenken, in eine andere Gemeinde zu ziehen, denken Sie daran, dass sich damit auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden. Das Finanzamt Görlitz steht Ihnen zur Seite, wenn es um Ihre Lohnsteuerfragen geht und bietet umfassende Informationen, um Ihnen die steuerliche Abwicklung zu erleichtern.

Boxberg/O.L. / Hamor im Überblick

Einwohner 4.303 2.229 männlich
2.074 weiblich
Fläche 217,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Görlitz

Adresse

Sonnenstraße 7
02826 Görlitz

Postfach 300235 , 02807 Görlitz

Kontakt

Telefon 03581 875-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03581 875-1100

Finanzamtsnummer

3207

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Görlitz

IBAN: DE43860000000086001532

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02943

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Boxberg/O.L. / Hamor

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Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 415%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank